Die Aufgaben des ÖbVI


Aufgaben des ÖbVI

 

Der ÖbVI ist ein Organ des öffentlichen Vermessungswesens. Er ist auf Grund des Vermessungsgesetzes und der Berufsordnung dazu berufen,

  1. an bestimmten Aufgaben der Landesvermessung mitzuwirken,
  2. neben der Vermessungs- und Katasterverwaltung Katastervermessungen auszuführen,
  3. Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.

Daneben ist der ÖbVI selbstverständlich auch im gesamten Bereich der Ingenieurvermessung, der Geoinformation sowie der Grundstücksbewertung tätig.

Insgesamt lässt sich das vielfältige Aufgabenspektrum wie folgt zusammenfassen:

1. Katastervermessungenlagplan

  • Teilungsvermessungen
    Bildung neuer Eigentumsgrenzen aufgrund von Verträgen
    Übertragung von Bebauungsplänen in die Örtlichkeit
    Feststellung der Grenzen im Umlegungsverfahren
  • Grenzfeststellungen
    Ermittlungen der rechtmäßigen und geometrisch richtigen Lage von Grenzpunkten aus historischen Messergebnissen und Abmarkung
    Neuvermarkung verlorener Grenzzeichen
  • Gebäudeeinmessungen
  • Vermessungen langgestreckter Anlagen z. B. Straßenschlussvermessungen

 

2. Ingenieurvermessungeningenieurvermessung

  • Erstellung von Lage- und Höhenplänen, z. B. als Planungsunterlage für Architekten und Bauherren
  • Absteckung von Bauwerken
  • Erstellung von Bestandsplänen, z.B. für Versorgungsleitungen wie Strom, Gas, Wasser und Abwasser
  • umfassende Beratungsleistungen

 

3. Grafische Datenverarbeitung/ GIS

  • Digitalisierung von Katasterkarten
  • Erfassung, Auswertung und Führung von Fachkatastern z.B. Leitungskataster, Kanalkataster, Deponiekataster, Baumkataster etc.
  • Aufbau und Einrichtung von Geoinformationssystemen
  • nachfrageorientierte Veredlung von Geodaten zu nutzerdefinierten Geoinformationen

 

4. Planung

  • Anfertigung von Planungsunterlagen für die Aufstellung von Bebauungsplänen auf der Grundlage des Katasternachweises
  • Bearbeitung von Straßen- und Erschließungsplanungen, Wasserlaufregulierungen, Rohrleitungsplanungen, Grundstücks- und Grunddienstbarkeitsverträge
  • Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen für Kommunen und Kreise

 

5. Bewertung

  • Erstellung von Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Mitarbeit in den Fachausschüssen der Kreise, Städte und Gemeinden nach dem BauGB
  • Gutachterliche Tätigkeit in Grenz- und Bauprozessen und bezüglich grundstücksrechtlicher Belastungen

 

6. Bodenordnung

  • Mitarbeit bei Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
  • Mitarbeit bei der Baulandumlegung nach dem BauG
  • Auflösung
  • Umfassende Beratungsleistungen bei Bodenordnungsverfahren
 

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