Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur


Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind vom Land beliehene Freiberufler. Sie stehen für eine unabhängige qualifizierte Dienstleistung und bieten fachkompetente Beratung in allen Grundstücks- und Vermessungsfragen.

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur wirkt an bestimmten Aufgaben der Landesvermessung mit, führt neben der Vermessungs- und Katasterverwaltung Katastervermessungen aus und beurkundet mit öffentlichem Glauben Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt werden.

Rechtsgrundlagen sind die Vermessungs- und Katastergesetze (zum Teil auch als Geoinformationsgesetze bezeichnet) und die Berufsordnungen der Länder.

Daneben ist der ÖbVI selbstverständlich auch im gesamten Bereich der Ingenieurvermessung, der Geoinformation sowie der Grundstücksbewertung tätig.

Die einzelnen Bundesländer verleihen das Amt des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs nach Vorliegen bestimmter Voraussetzungen. Diese sind von Bundesland zu Bundesland in Einzelheiten verschieden und können in den Berufsordnungen für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure des jeweiligen Landes nachgelesen werden. Grundvoraussetzungen sind jedoch in allen Bundesländern der Abschluss eines Studiums an einer Universität/Hochschule, die Befähigung für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst (Referendariat) und eine - in den jeweiligen Bundesländern variierende - Anerkennungszeit (praktische Arbeit). Hinzu kommen landesspezifische Sonderregelungen (z.B. Anforderungen an die Anerkennungszeit, Studium an einer Fachhochschule).

Weiterführende Informationen zum Tätigkeitsspektrum eines ÖbVI:

 

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