Angemessene Stundensätze für ingenieurtechnische Leistungen
Seit dem Wegfall der geregelten Stundensätze aus der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der Fassung vom 11.08.2010 sind die Zeithonorare für ingenieurtechnische Leistungen zwischen den Vertragspartnern individuell zu vereinbaren. Hierfür ist eine Kalkulation kostendeckender Stundensätze erforderlich, die sämtliche Kosten aus projektbezogener Tätigkeit und die besonderen Bedingungen (Gehaltsstruktur, Gemeinkostenfaktor) eines Ingenieurbüros berücksichtigt. Nur mit auskömmlichen Vergütungen können ingeniurtechnische Leistungen qualitativ einwandfrei und hochwertig erbracht werden.
Die Baukammer Berlin hat hierzu das Merkblatt 07 mit Empfehlungen für angemessene Stundensätze (bei einem mittleren Gemeinkostenfaktor von aktuell 2,77) veröffentlicht. Darin sind neben den Mittelwerten auch Minimal- und Maximalwerte für eine Schwankungsbreite der Bürokosten von +/- 20 % angegeben (ohne Umsatzsteuer):
| min (€) |
Mittel (€) |
max (€) |
|
| Auftragnehmer / Inhaber Projektleiter Ingenieur Technischer Mitarbeiter Sonstiger Mitarbeiter |
100,00 76,00 64,00 52,00 32,00 |
125,00 95,00 80,00 65,00 40,00 |
150,00 114,00 96,00 78,00 48,00 |
...Merkblatt 07 (89.7 kb)




