Angemessene Stundensätze für ingenieurtechnische Leistungen


There are no translations available.

Seit dem Wegfall der geregelten Stundensätze aus der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der Fassung vom 11.08.2010 sind die Zeithonorare für ingenieurtechnische Leistungen zwischen den Vertragspartnern individuell zu vereinbaren. Hierfür ist eine Kalkulation kostendeckender Stundensätze erforderlich, die sämtliche Kosten aus projektbezogener Tätigkeit und die besonderen Bedingungen (Gehaltsstruktur, Gemeinkostenfaktor) eines Ingenieurbüros berücksichtigt. Nur mit auskömmlichen Vergütungen können ingeniurtechnische Leistungen qualitativ einwandfrei und hochwertig erbracht werden.

Die Baukammer Berlin hat hierzu das Merkblatt 07 mit Empfehlungen für angemessene Stundensätze (bei einem mittleren Gemeinkostenfaktor von aktuell 2,77) veröffentlicht. Darin sind neben den Mittelwerten auch Minimal- und Maximalwerte für eine Schwankungsbreite der Bürokosten von +/- 20 % angegeben (ohne Umsatzsteuer):

min (€)
Mittel (€)
max (€)
Auftragnehmer / Inhaber
Projektleiter
Ingenieur
Technischer Mitarbeiter
Sonstiger Mitarbeiter
100,00
76,00
64,00
52,00
32,00
125,00
95,00
80,00
65,00
40,00
150,00
114,00
96,00
78,00
48,00

 

 ...Merkblatt 07 (89.7 kb)

 

mitgliedersuche

Forum Titel
bildungsinstitut3
oebvi_deineberufung