BMVBS: Veröffentlichung der Richtlinie zur Ermittlung von Bodenrichtwerten


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Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat erstmals eine Richtlinie zur Ermittlung von Bodenrichtwerten (Bodenrichtwertlinie – BRW-RL) erlassen.

Im Schreiben des Ministeriums heißt es:

„Sie enthält grundlegende, mit den Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmte Handlungsempfehlungen für die Bodenrichtwertermittlung durch die örtlichen Gutachterausschüsse.

Die flächendeckende Ermittlung von Bodenrichtwerten ist eine der zentralen Aufgaben der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Sie tragen damit zur Transparenz auf dem Grundstücksmarkt bei.

Die nötige Markttransparenz und die gestiegenen Anforderungen an den Umfang wie die Qualität der Bodenrichtwertermittlung erfordern die Einhaltung möglichst einheitlicher Standards, denn nur so sind Bodenrichtwerte überregional vergleichbar. Zugleich muss die bislang sehr unterschiedliche Qualität der Bodenrichtwertermittlung angehoben werden.

Dem dient die Bodenrichtwertlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), die in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen, der für die Gutachterausschüsse bzw. die Immobilienwertermittlungsverordnung zuständigen Landesministerien und der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände erarbeitet wurde.

Ich (Anmerkung: Dr. Stemmler) gehe davon aus, dass die als Handlungsempfehlung gedachte Richtlinie möglichst einheitlich in den Ländern umgesetzt wird und bitte Sie hierfür im Rahmen Ihrer Möglichkeiten um Unterstützung.“

Die amtliche Fassung der Bodenrichtwertlinie ist am 11. Februar 2011 im Bundesanzeiger (Nr. 24, S. 597) erschienen. Eine nichtamtliche Fassung finden Sie auch im Internet unter www.bmvbs.de.
 

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