Fristen für Umstellung des Zahlungsverkehrs festgelegt
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Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich im Dezember auf Übergangsfristen zur Umstellung der Zahlungssysteme für Überweisungen und Lastschriften geeinigt. Damit ist der Weg zur Schaffung eines einheitlichen Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payment Area – SEPA) frei; nur die formale Zustimmung des Rates zur Verordnung steht noch aus.
Die Bundesregierung hatte sich gegen diese Initiative ausgesprochen bzw. eine Verlängerung der Übergangsfristen gefordert. Auch der BFB hatte sich für eine Fristverlängerung eingesetzt (vgl. Rundschreiben 8/2011 vom 21.06.2011).
Der nun ausgehandelte Kompromiss sieht eine Umstellung der Zahlungssysteme für Überweisungen und Lastschriften auf das SEPA- Format mit 22-stelligen Kontonummern (IBAN) bis Februar 2014 vor. Die bisherige kurze Kontonummer (BBAN) kann für den nationalen Zahlungsverkehr bis zum 1.Februar 2016 weiter benutzt werden. Die bisherigen langen BIC-Nummern entfallen für nationale Überweisungen zum 1. Februar 2014, sowie für grenzüberschreitende Überweisungen zum 1. Februar 2016.
(Quelle: BFB-Rundschreiben 1-12)




