AdV-BDVI-Eckwertepapier

AdV-BDVI-Eckwertepapier "Memorandum über die Zusammenarbeit im amtlichen Vermessungswesen Deutschland" unterzeichnet
Am 08.11.2005 wurde das AdV-BDVI-Eckwertepapier "Gemeinsam für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft" im Rahmen eines AdV-BDVI-Spitzengesprächs von dem AdV-Vorsitzenden MR Reinhard Klöppel und dem BDVI-Präsidenten Volkmar Teetzmann in Wiesbaden unterzeichnet – Ergebnis einer knapp 2jährigen Arbeit.
August 2003: Anlässlich des Spitzengespräches AdV-BDVI in Fulda wurde die Einrichtung einer Eckwertekommission verabredet. Die Erwartungshaltung an die Arbeit der Kommission war auf beiden Seiten hoch. Einige Punkte seien genannt:
- Aufbau eines Vertrauensverhältnisses,
- Herauskristallisierung von Gemeinsamke iten im amtlichen Vermessungswesen,
- Förderung des Ansehens und Prestiges des Vermessungswesens.
Im Mai 2004 nahm die Kommission mit Vertretern aus AdV und BDVI Ihre Arbeit auf. Ein gutes Jahr später – im Juli 2005 – lag das Ergebnis vor, das dann schließlich im September / Oktober von den jeweiligen Gremien gebilligt wurde. Mit den Unterschriften des AdV-Vorsitzenden, MR Reinhard Klöppel, und des Präsidenten des BDVI, Dipl.-Ing. Volkmar Teetzmann, wurde der verbindliche Wille zur Umsetzung des Memorandums dokumentiert. Die Inhalte des Memorandums sind in den folgenden Abschnitten zusammengefasst:
- Ziel des Memorandums
- Gesellschaftliche Bedeutung
- Kernbereiche des Aufgabenspektrums
- Fokussierung der Aufgabenfelder
- Kommunikation und Zusammenarbeit
- Entwicklungslinien
- Aktionsprogramme und Schlussbemerkung.
Diese Ziele und Visionen gilt es mit Leben zu füllen und in die Gestaltung des Alltags aufzunehmen.
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Dr.-Ing. Hubertus Brauer
BDVI-Vizepräsident
Gemeinsam für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft
Memorandum über die Zusamenarbeit von AdV und BDVI im amtlichen Vermessungswesen in Deutschland
Vorwort
Das amtliche Vermessungswesen gehört unbestritten zum Kern der staatlichen Gewährleistungsaufgaben in Deutschland. Staat und Gesellschaft sind auf ein modernes und dem Gemeinwohl verpflichtetes amtliches Vermessungswesen angewiesen, das mit hoher Kompetenz durch die Kataster- und Vermessungsbehörden und durch die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVermlng) getragen wird. Insofern kommt es darauf an, die strategische Partnerschaft dieser beiden Gewährsträger im amtlichen Vermessungswesen zu festigen und auch nach außen zu kommunizieren. Beide Seiten sind in der Vergangenheit eher durch ihre kontroversen Positionen beispielsweise zu berufspolitischen Fragen oder zu den Privatisierungstendenzen als durch eine der gemeinsamen Sache geschuldete konstruktive und arbeitsteilige Partnerschaft in Erscheinung getreten. Dieses Phänomen hat den Blick der Öffentlichkeit von den eigentlichen Wertschöpfungspotenzialen des amtlichen Vermessungswesens und den gemeinsamen fachlichen Zielsetzungen seiner Leistungsträger abgelenkt und war für das amtliche Vermessungswesen insgesamt nicht förderlich.
Mit dem nachfolgend veröffentlichten Eckpunktepapier wollen die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Bundesrepublik Deutschland (AdV) und der Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. (BDVI) diesem Eindruck offensiv entgegenwirken.
Zum einen wollen beide Seiten ihre Partnerschaft und ihre Kommunikationskultur auf eine neue Basis stellen. Zum anderen stellen AdV und BDVI in diesem Papier dezidiert gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit ihre gemeinsamen Grundpositionen zur gesellschaftlichen Bedeutung des amtlichen Vermessungswesens und ihre jeweils spezifischen Kernkompetenzen innerhalb des Gesamtspektrums dar. Beide Seiten wollen damit aufzeigen, dass die Partnerschaft von Vermessungsverwaltung und ÖbVermlng durchaus beispielgebend für das effiziente und kooperative Zusammenwirken von behördlichen und freiberuflichen Verwaltungsträgern im Rahmen der staatlichen Daseinsvorsorge sein kann. AdV und BDVI haben das Papier in ihren Gremien einstimmig gebilligt. Das Eckpunktepapier versteht sich nicht als ein abgeschlossenes oder statisches Werk. Weitere konkrete Umsetzungsschritte beispielsweise in der gemeinschaftlichen Politikberatung stehen auf der Agenda. Die Praxistauglichkeit der in diesem Memorandum verankerten Leitlinien muss sich erst noch erweisen. Beide Seiten haben den Willen, den Geist und den Anspruch dieses Papiers in der Tagespraxis mit Leben zu erfüllen und damit eine nachhaltige Vertrauensbasis zwischen den jeweiligen Vermessungsverwaltungen und den im betreffenden Land tätigen ÖbVermlng zu schaffen.
Reinhard Klöppel, AdV Volkmar Teetzmann, BDVI
Text des Memorandums
Einführung
AdV und BDVI wollen hiermit ihre spezifischen Aufgaben und Kern Funktionen aufeinander abgestimmt herausstellen sowie ihre sich daraus ergebenden gemeinsamen, sich ergänzenden Ziele darstellen und miteinander verwirklichen. Damit wollen beide Partner ihrer Verantwortung gerecht werden, das amtliche Vermessungswesen in Deutschland ganzheitlich zu stärken und weiterzuentwickeln. Als amtliches Vermessungswesen im Sinne dieses Memorandums wird der Teil des öffentlichen Vermessungswesens verstanden, der die in der Zuständigkeit der Länder liegenden hoheitlichen Aufgaben der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters einschließlich des Geobasisinformationssystems wahrnimmt. Aufgabenträger des amtlichen Vermessungswesens sind die Landes-vermessungs- und Katasterbehörden (im Folgenden hier kurz »Geoinformationsbehörden« genannt) sowie - soweit sie in den Bundesländern zugelassen sind - die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und die anderen behördlichen Vermessungsstellen im Sinne des Vermessungs-, Kataster- und Geoinformationsrechts. In diesem Memorandum sollen für die Geoinformationsbehörden und die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure abgestimmte Wirkungsfelder aufgezeigt werden.
2 Ziel des Memorandums
Das amtliche Vermessungswesen trägt wesentlich zur wirtschaftlichen, technologischen und infrastrukturellen Entwicklung des Standortes Deutschland bei. Es besitzt die Kompetenz, um Eigentum an Grund und Boden zu gewährleisten sowie die Basis für die nationale Geodateninfrastruktur bereitzustellen. Im Rahmen der einheitlichen deutschen Geodateninfrastruktur, an der die katasterrechtlichen und geotopographischen Basisdaten des Staates einen grundlegenden Anteil haben, wird das unentbehrliche, aktuelle und vollständige Geobasisinformationssystem mit interessenneutraler staatlicher Gewährleistung, also mit amtlicher Qualität, den öffentlichen und privaten Stellen zur Verfügung gestellt. Auf Grund des hohen technologischen Standards und durch Wissenstransfer des amtlichen Vermessungswesens In Deutschland bieten sich Potenziale für Innovation und Beschäftigung auf dem Geodatenmarkt und für alle Wirtschaftsbereiche, die sich dieses Angebotes bedienen.
Die Europäische Kommission beabsichtigt mit ihrer Initiative INSPIRE (Infrastructure for Spatial Information in Europe), den Zugang und die Harmonisierung auf eine homogene Geodatenbasis in Europa zu erreichen. Ziel dieser Initiative ist die europaweite Verfügbarmachung von harmonisierten und qualitativ hochwertigen Geodäten. Demnach ist das amtliche Vermessungswesen in Deutschland auch an dieser Stelle eingebunden.
Für die Aufgabenerledigung im amtlichen Vermessungswesen in Deutschland sind die Exekutivorgane der Bundesländer zuständig. Die Geoinformationsbehörden nehmen die staatlichen Aufgaben wahr. Daneben wirken für gesetzlich bestimmte Bereiche Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVermlng), in gemeinsamer Verantwortung mit den Behörden, an der Aufgabenerledigung mit. Die jeweiligen staatlich zugeordneten Aufgabenbereiche werden von allen Aufgabenträgern in kooperativer Zusammenarbeit wahrgenommen.
Mit diesen Eckwerten legen die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Bundesrepublik Deutschland (AdV) und der Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V. (BDVI) ihre gemeinsame Grundposition zur gesellschaftlichen Bedeutung, zu den Kernbereichen des Aufgabenspektrums sowie zum Profil und zur Fokussierung der Tätigkeitsfelder dar. Geoinformationsbehörden und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure wollen ihre vertrauensvolle Zusammenarbeit stärken und sich gemeinsam geschlossen darstellen. Dabei respektieren sie gegenseitig ihre jeweiligen spezifischen Einsatzbereiche und Kernaufgaben als ihre imageprägenden Interessensgebiete. Beide Seiten vereinbaren hiermit, ein Kommunikationsmanagement aufzubauen, um die Entwicklung im amtlichen Vermessungswesen in Deutschland zu gestalten und zu optimieren. Weiterhin wollen die AdV und der BDVI in diesem Memorandum mittel- und langfristige Entwicklungslinien vor dem Hintergrund politischer Handlungsfelder identifizieren und herausstellen. Durch gemeinsam erarbeitete Aktionsprogramme, besonders in den Bereichen Public Relations und Politikberatung, soll das Memorandum mit Leben erfüllt werden.
3 Gesellschaftliche Bedeutung
Das amtliche Vermessungswesen in Deutschland ist ganzheitlich eine Staatsaufgabe mit hoheitlichem Charakter.
Ihre gesellschaftliche Bedeutung ist erheblich, was sich vor allem in den zugewiesenen Hoheitsbereichen widerspiegelt. Die Grundfunktionen des Staates, zum einen die Gewährleistungsfunktionen und zum anderen die Aktivierung der Gesellschaft, bilden den Rahmen für die Ausprägung der gesellschaftlichen Bedeutung des amtlichen Vermessungswesens.
Eine der wesentlichen Gewährleistungsfunktionen des Staates gründet sich auf Artikel 14 Grundgesetz, in dem das Grundrecht auf Eigentum an Grund und Boden und dessen Sicherung garantiert werden. Die Gewährleistungsfunktionen des amtlichen Vermessungswesens für den flächendeckenden Nachweis und die Sicherung des Grundeigentums sind herauszustellen, weil die Ressource »Grund und Boden« als besonders wertvoll eingeschätzt wird und ihre Sicherstellung zum Katalog der verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte gehört. Die Gewährleistung der Eigentums- und Sicherungsfunktion trägt wesentlich zum Grenzfrieden bei und ist die Voraussetzung für einen aktiven, rechtssicheren Grundstücksverkehr. Weiterhin bilden die Daten des amtlichen Vermessungswesens die Grundlage für umfangreiche Investitionen, die wiederum Voraussetzung zur Schaffung von Arbeitsplätzen sind und gerade in der heutigen Zeit den hohen politischen und gesellschaftlichen Stellenwert dieser staatlichen Gewährleistungsfunktion aufzeigen.
Des Weiteren muss der Staat zur Wahrnehmung seiner grundlegenden Gewährleistungs- und Aktivierungsfunktion die Erfassung, die Festlegung sowie die ständig aktuelle und anforderungsgerechte Darstellung des gesamten Staatsgebietes mit seinen Geländeformen, Bodenbedeckungcn und seinen geotopographischen Infrastrukturen garantieren. Auch diesen Bereich deckt das amtliche Vermessungswesen einheitlich ab. Seine besondere Wichtigkeit wird durch die daran gebundenen hochrangigen Staatsaufgaben Landesverteidigung und Innere Sicherheit herausgestellt, für die aktuelle Informationen zum Territorium unabdingbar erforderlich sind. Diese Grundlagen werden auch für einen funktionierenden Katastrophenschutz und den Aufbau eines Krisenmanagements benötigt, wobei diese beiden Aufgaben in der heutigen Zeit immer mehr an Bedeutung gewinnen. Ebenso stützen sich viele weitere raumbezogene Aufgaben des Staates und der Kommunen, wie landesweite, regionale und kommunale Entwicklungsplanungen, Naturschutz, Städtebau und weitere Infrastrukturentwicklungsmaßnahmen auf die Gewährleistung der Bereitstellung von aktuellen, lagerichtigen und flächen deckenden raumbezogenen Grundlagen.
Mit dem aufgezeigten Spektrum an staatlicher Gewährleistung ist der Aktivierungsauftrag für die Gesellschaft eng verbunden. Die gewährleisteten eigentumsrechtlichen und geotopographischen raumbezogenen Basisinformationen bilden die Grundlage für die Koppelung mit sämtlichen anderen Rauminformationen sowie ihre Integration zu Netzwerkverbünden. Hierbei ist eine Zusammenführung der unterschiedlichen Informationen nur durch eine gesamtgesellschaftliche, also staatliche Normung möglich. Mit dem amtlichen Vermessungswesen in Deutschland wird durch Bereitstellung von Geobasisdaten diese Integration zu raumbezogenen Informationssystemen ermöglicht und deren Verfügbarmachung gewährleistet. Damit verbunden sind die Aktivierung der Gesellschaft und die Moderation von gesellschaftlichen Prozessen zur Weiterentwicklung und Stärkung des Standortes Deutschland in Europa.
Somit wird hier der hohe Stellenwert des amtlichen Vermessungswesens und seine erhebliche strategische Bedeutung für die Gesellschaft deutlich. Ohne eine anforderungsgerechte, aktuelle und flächendeckende, einheitliche Erfassung und Darstellung des Staatsgebietes ist die Gestaltung und Verwaltung eines modernen und gut funktionierenden Staates nicht effizient und effektiv durchführbar. Das amtliche Vermessungswesen in Deutschland erfüllt wesentliche Grundfunktionen für die soziale, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung des Staates, für die grundgesetzliche Eigentumsgarantie des Grund und Bodens sowie für raumbezogene Staatsaufgaben, besonders in den Bereichen Krisenmanagement, Landesverteidigung und Entwicklungsplanungen für den Städtebau und im ländlichen Bereich.
4 Kernbereiche des Aufgabenspektrums
Das nationale amtliche Vermessungswesen stellt die eigentumsrechtlichen und geotopographischen Basisinformationen Deutschlands auf der Grundlage des amtlichen Raumbezugs flächendeckend, einheitlich und rechtssicher für den Staat, die Wirtschaft und für die Gesellschaft bereit. Damit wird für diesen Bereich den drei Grundzielen des Staates entsprochen:
- Die Gewährleistung der staatlichen Grundversorgung durch amtliche Vermessungs- und Geoinformationsleistungen und
- die Aktivierung des Geodatenmarktes zur Intensivierung von Wirtschaftswachstum und Investitionen befördern sowie
- das effektive und effiziente Zusammenwirken aller gesellschaftlicher Sektoren, besonders als Grundlage für gesellschaftliche Entscheidungsprozesse.
Hierauf gründet sich das Aufgabenspektrum des amtlichen Vermessungswesens mit seinen Kernbereichen
- Landesvermessung,
- Führung des Liegenschaftskatasters und Flurstücksbestimmung sowie
- Führung und Bereitstellung des Geobasisinformationssystems.
Der Kernbereich der Landesvermessung umfasst die Aufgabengebiete Grundlagenvermessungen, Geotopographische Landesaufnahme sowie die Herausgabe der Topographischen Landeskartenwerke. Mit der Grundlagenvermessung wird das amtliche Lage-, Höhen- und Schwerefestpunktfeld in einem einheitlichen Amtlichen Festpunkt-Informationssystem (AFTS®) bereitgestellt. Der Satellitenpositionierungsdienst der deutschen Landesvermessung SAPOS® ermöglicht durch bundesweit vernetzte Referenzstationen die Raumorientierung mit modernen Weltraumverfahren. Die grundlegenden Daten von den Erscheinungsformen der Erdoberfläche (Geotopographie) werden maßgeblich auf Grundlage von Luftbildvermessungen in Digitalen Landschaftsmodellen (DLM) gespeichert und strukturiert sowie in Digitalen Topographischen Karten (DTK) präsentiert, die unter anderem der Bundeswehr für die Landesverteidigung zur Verfügung gestellt werden. DLM und DTK sind die Grundelemente des deutschlandweiten geotopographischen Informationssystems ATKIS®, das mit den Digitalen Qrthophotos auch Sonderauswertungen aus der vom amtlichen Vermessungswesen geführten Landesluftbildsammlung enthält. Das Digitale Geländemodell (ATK1S®-DGM) komplettiert das Angebot.
Der Kernbereich der Führung des Liegenschaftskatasters umfasst die Bereitstellung von Liegenschaftsbuch und Liegenschaftskarte mit den Verfahren ALB und ALK, die im ALKIS® zum Basisinformationssystem Liegenschaftskataster integriert werden. Das Liegenschaftskataster ist das »amtliche Verzeichnis der Grundstücke« im Sinne der Grundbuchordnung und damit wesentlicher Bestandteil des Eigentumsnachweises. Das Aufgabengebiet Liegenschaftsvermessungen beinhaltet die Übertragung des Liegenschaftskatasters in die Örtlichkeit, um Grenzen amtlich festzustellen oder zu bilden. Besondere Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind Grundlage der kommunalen Bauleitplanung sowie des Baugenehmigungsverfahrens. Auch die städtebauliche Bodenordnung gründet sich auf dem Liegenschaftskataster. Auszüge und Auskunft aus dem Liegenschaftskataster stellen die Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger für den Bodenverkehr und die Grundlagen des Kreditwesens sicher. Auf das Liegenschaftskataster stützen sich die Baulastenverzeichnisse und die Führung von Schutzgebietsinformationen (z.B. Naturschutzgebiete). Ebenfalls auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters werden die amtliche Kaufpreissammlung und die Bodenrichtwertkarten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte geführt und so die Transparenz des Grundstücksmarktes in Deutschland ermöglicht.
Der Kernbereich der Führung und Bereitstellung des Geobasisinformationssystems ist die Zusammenführung von Landesvermessung und Liegenschaftskataster zu einem einheitlichen, integrierten Informationssystem, das in seinem ganzheitlichen Ansatz der Bewältigung von Lebenslagen mit raumbezogenen Aspekten dient und so die Aktivierung des Geodatenmarktes voranbringt. Diese Zusammenführung beinhaltet nicht nur die Aufsummierung der Landesvermessungs- und Liegenschaftskatasterdaten, sondern führt darüber hinaus durch die damit verbundene Freisetzung des Wertschöpfungspotenzials zu einem neuen, eigenständigen Gesamtsystem mit erheblich erweiterten, spezifischen Erkenntnisgewinnen und Nutzungsmöglichkeiten für den Geoinformationsmarkt. Die durch diesen Wertschöpfungsprozess gewonnenen hochwertigen integrierten Geobasisdaten, als raumbezogene Grunddaten des Staates, werden immer mehr als ganzheitliche Grundelemente benötigt; so als Planungsgrundlagen für die Regional- und Landesplanung, für die ländliche Bodenordnung (Flurbereinigung) sowie für Umweltinformationssysteme und den Katastrophenschutz. Auch für die Wirtschaftsförderung und den Aufbau und Erhalt der Landesinfrastruktur stellt das amtliche Vermessungswesen die benötigten Basisdaten zur Verfügung. Als neues Aufgabengebiet hat in der letzten Zeit der Aufbau der Geodateninfrastruktur immer mehr an Bedeutung und Raum gewonnen. Da heute bereits 80 % sämtlicher Informationssysteme raumbezogen sind, ist es besonders wichtig, einheitliche Normen und Standards zu definieren, um diese Informationen zusammenzuführen. Das Potenzial des Geoinformationsmarktes in Deutschland wird derzeit auf 8 Milliarden Euro geschätzt und ist bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Dem amtlichen Vermessungswesen fallen hierbei die Aufgaben der Normung und Zusammenführung, aber vor allem die Aufgaben der Aktivierung und auch der Moderation zu. Hierzu gehört besonders die Einrichtung von Geodatenportalen und ihre Vernetzung.
Somit hat das amtliche Vermessungswesen mit seinem Aufgabenspektrum heute folgende Funktionen zu erfüllen:
- die Sicherungs- und Gewährleistungsfunktion mit dem amtlichen Grundstücks- und Landschaftsnachweis,
- die Basisfunktion für alle raumbezogenen Fachinformationssysteme,
- die Portalfunktion im Geonetzwerk in Deutschland,
- die Kernfunktion eines multifunktionalen Geointegrationssystems durch das intensive Zusammenwirken mit anderen Bereichen (Flurneuordnung, Städtebau, Umwelt und Planung sowie Grundbuch und andere öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Register) sowie
- die Aktivierungsfunktion des Staates auf dem Geoinformationsmarkt.
Herauszustellen ist, dass sich das amtliche Vermessungswesen auf die Gewährleistung einer rechtssicheren, flächendeckenden und der Aktualität verpflichteten amtlichen Geodatenerfassung, ihre Dokumentation und Weiterverarbeitung sowie auf die Bereitstellung der Geodatendienste, also auf seine Rolle als amtlicher Geodienstleister, konzentriert. In Ergänzung zu den Portaldiensten im Kernbereich des Aufgabenspektrums (Bereitstellung, Auskunft, Vertrieb, Providing, Änderung, Integration, Verknüpfung, Information} haben die nutzerorientierte GIS-Beratung und die Schnittstelle bei der Zusammenführung von Fachinformationen mit Geobasisinformationen (»Veredelung«) eine besondere Bedeutung. Nicht nur der abgabeorientierte Geobasisdatentransfer, sondern auch die Weiterentwicklung, Pflege und Aktualisierung von Geofachsystemen der Nutzer stehen im Fokus der interdisziplinären Zusammenarbeit. Diese von durchgängigen online-Verfahren geprägten netzwerkbasierten Dienstleistungen rücken das amtliche Vermessungswesen mit dem »GeoGovernment« in das Zentrum des eGovernments.
5 Fokussierung der Tätigkeitsfelder
AdV und BDVI stimmen darin überein, dass die Geoinformationsbehörden sowie die ÖbVermlng bei ihrer gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung im amtlichen Vermessungswesen auf die ihnen jeweils zugeordneten Aufgabenbereiche fokussiert sind, die sich ergänzen sowie Profil und Image des jeweiligen Aufgabenträgers prägen. Somit ergibt sich im amtlichen Vermessungswesen eine generelle Aufgabenaufteilung, die durch die Ländergesetzgebungen an die jeweiligen spezifischen Bedingungen in den Bundesländern angepasst ist und sich entsprechend ausprägt. Der Freistaat Bayern ist hiervon ausgenommen, da dort keine ÖbVermlng zugelassen sind. Im amtlichen Vermessungswesen Deutschlands ist also - wie in allen Hoheitsbereichen des Staates - eine klare Aufgabenzuordnung gegeben, auch wenn sich für die profil- und imageprägenden Aufgabenbereiche der Aufgaben träger durchaus praxisbedingte Überlappungsbereiche ergeben können.
Die profil- und imageprägenden Aufgaben der Geoinformationsbehörden liegen maßgeblich in der Gewährleistung der Kernbereiche des gesamten Aufgabenspektrums. Flächendeckung und einheitliche, landesweite Aktualität von Landesvermessung sowie Führung des Liegenschaftskatasters und des Geobasisinformationssystems sind Grundaufgaben der jeweiligen Länderverwaltungen. Neben der ganzheitlichen staatlichen Gewährleistung der Kernbereiche des amtlichen Vermessungswesens ist es Aufgabe der staatlichen Fachverwaltungen, durch strukturell geprägte staatliche Dienstleistungen für die gesellschaftliche Aktivierung zu sorgen. So ist mit der Führung und Bereitstellung des Geobasisinformationssystems durch die Geoinformationsbehörden immanent verbunden, dass die einzelnen Verwaltungen zuständig und verantwortlich sind beim Aufbau der Geodateninfrastruktur sowie für die Einrichtung und Führung der Geodatenportale mit den Geodatendiensten und ihrer Vernetzung. Damit rücken die Portaldienste in den Fokus des Aufgabenspektrums der Verwaltungen. Deshalb sind das Providing und der Vertrieb der Geobasisdaten sowie die umfassende Moderationsfunktion auf dem Geodatenmarkt mit der grundlegenden GIS-Beratung typische, prägende Aufgaben der Behörden, die damit einen wesentlichen Beitrag für das eGovernment zu leisten haben.
Die profil- und imageprägenden Aufgaben der ÖbVermlng beinhalten die Übernahme einzelfallbezogener, individuell geprägter staatlicher Dienstleistungen des amtlichen Vermessungswesens, also die Antragsbereiche, bei denen die rechtssicheren Prozesse im Verwaltungsgeschehen durch Beleihung - über Gebühren refinanziert - gewährleistet werden können. Vorteilhaft sind hierbei die Flächenpräsenz dieser Aufgabenträger und ihre besondere Anpassungsfähigkeit an konjunkturelle Veränderungen. Hauptaufgabe der ÖbVermlng sind somit die Liegenschaftsvermessungen. Die Fachbehörden führen in Ergänzung dazu Liegenschaftsvermessungen generell in dem Umfang durch, der für die Gewährleistung einer rechtssicheren, flächendeckenden und aktuellen amtlichen Geodatenerfassung für die Führung des Liegenschaftskatasters erforderlich ist. Mit ihrer Hauptaufgabe sind die ÖbVermlng prädestiniert, die gesamte Bandbreite der - besonders auch rechtlich vorgeschriebenen - Serviceleistungen des Vermessungswesens beispielsweise bei der Genehmigung und Durchführung von Bauvorhaben abzudecken. Darüber hinaus ist es bei der Erfüllung ihrer Aufgaben vorteilhaft, dass die Kataster-online-Dienste der Geoinformationsbehörden auch bei den ÖbVermlng abrufbar sind und somit direkte Netzwerkverbindungen zu den Geodatenportalen und den Portalen der Fachbehörden aufgebaut werden. Schließlich haben die ÖbVermlng durch ihre Aufgabenerfüllung eine hohe Kompetenz, um bei der Veredelung von Geobasisdaten mit Geofachdaten als integrierte GIS-Dienstleister aufzutreten. Die ÖbVermlng sind damit im Bereich des Geoinformationswesens als Ergänzung der Geoinformationsbehörden direkt eingebunden. Durch die Möglichkeit, auch privat-rechtliche Dienstleistungen zu erbringen, agieren die ÖbVermlng besonders vorteilhaft an der Schnittstelle der Hoheitsleistungen des Staates zur Wirtschaft, schaffen hier Transferwege zwischen beiden Bereichen und sorgen mit für eine ausgeprägte Integrationswirkung und Aktivierung der Gesellschaft.
Das Struktur-Modell der Staatlichen Aufgabenwahrnehmung im amtlichen Vermessungswesen wird durch Abb. l veranschaulicht. Die maßgeblichen Tätigkeitsfelder und somit herauszustellenden Profil- und Imagebereiche der Fachverwaltungen des amtlichen Vermessungswesens sind die ganzheitliche staatliche Gewährleistung der Kernbereiche des Aufgabenspektrums und die strukturell geprägten staatlichen Dienstleistungen. Die maßgeblichen Tätigkeitsfelder und somit herauszustellenden Profil- und Imagebereiche der ÖbVermlng sind die individuell geprägten staatlichen Dienstleistungen und der Transferbereich des amtlichen Vermessungswesens zu den privat-rechtlichen Dienstleistungen. Beide Profil- und Imagebereiche ergänzen sich und können sich in der Praxis durchaus auch überlappen.
Zur Absicherung der öffentlich-rechtlichen Aufgaben der ÖbVermlng ist es notwendig, dass sie der wirksamen staatlichen Aufsicht zu unterliegen. Die Aufsicht ist eine Gewährleistungsaufgabe des amtlichen Vermessungswesens und ein wesentlicher Garant, um bei den ÖbVermlng den Status der Amtlichkeit für ihr hoheitliches Wirkungsfeld zu sichern. Für die Positionierung der ÖbVermlng auf dem Markt ist es vorteilhaft, wenn sie dazu auch privatrechtliche Kooperationen untereinander eingehen können, die sich nicht auf ihren Beleihungsbereich beziehen und ihn auch nicht behindern. Die ÖbVermlng-Kompetenz, rechtssichere Prozesse im Verwaltungsgeschehen zu beurkunden und zu beglaubigen sowie ihre gleichzeitige Positionierung auf dem Markt prägen das Selbstverständnis dieses Berufsstandes.
6 Kommunikation und Zusammenarbeit
Die Geoinformationsbehörden sowie die ÖbVermlng haben jeweils ihr eigenes Selbstverständnis, das sich auf ihre profil-/imageprägenden Aufgaben mit den sich ergänzenden Tätigkeitsfeldern gründet und bezieht. Sie vertreten weiterhin eigenständig und gegenseitig respektiert ihre daraus abgeleiteten Positionen. Unbeschadet dieser spezifischen Interessen zum Erhalt und Ausbau ihres jeweiligen Profil- und Imagebereiches verfolgen AdV und BDVI darüber hinaus in der Hauptsache die gemeinsamen Ziele zur Stärkung des amtlichen Vermessungswesens als Ganzes. Dazu respektieren beide Seiten im Grundsatz die Zuordnung des Profil- und Imagebereiches des jeweiligen Partners. Sie streben insbesondere keine Doppelzuständigkeiten und keine Konkurrenzsituationen an. Vielmehr gestalten sie partnerschaftlich auf Grundlage dieses Memorandums eine abgestimmte und solidarische Politikberatung und Öffentlichkeitsarbeit (Konzertierte Promotion). AdV und BDVI gehen insbesondere davon aus, dass die Stärkung jedes einzelnen der beiden Profil- und Imagebereiche gleichzeitig auch der Stärkung des gesamten amtlichen Vermessungswesens dient.
Im Innenverhältnis respektieren sich beide Seiten auf der Grundlage eines partnerschaftlichen Umgangs miteinander. Die gegenseitige Achtung der persönlichen Integrität von Repräsentanten beider Seiten fördert die Grundsätze dieses Memorandums. Unterschiedliche Positionen zu berufspolitischen Sach- und Fachfragen im Bereich des amtlichen Vermessungswesens sollen möglichst im internen Dialog geklärt werden. Das Verhältnis ist von gegenseitigem Vertrauen, Respekt und Fairness geprägt (Kodex/ Grundsätze der Zusammenarbeit).
Zur Stützung der verabredeten Konzertierten Promotion und zur Förderung der vereinbarten Grundsätze der Zusammenarbeit verabreden AdV und BDVI ein gemeinsames Kommunikations- und Konfliktmanagement. Hierfür richten beide Seiten als Nachfolgeeinrichtung der AdV-BDVI-Eckwertekommission die »AdV-BDVI-Kommission« ein, die paritätisch mit jeweils zwei Vertretern beider Seiten besetzt ist. Sie tagt kontinuierlich und aus besonderem Anlass. Der Vorsitz wechselt jährlich. Die Ergebnisse der Kommissionsarbeit beruhen auf dem Prinzip des Einvernehmens, haben Empfehlungscharakter und sollen vordringlich in der internen Öffentlichkeit kommuniziert werden. Die zu behandelnden Themen der Kommission können durch ihre Mitglieder, durch den Ad V-Vorsitzenden und durch den BDVI-Bundesvorstand initiiert werden. Die inneren/internen Angelegenheiten in den Bundesländern werden von der Kommission nicht berührt. Neben den Aspekten zur Konzertierten Promotion und zu den Grundsätzen der Zusammenarbeit befasst sich die Kommission besonders auch mit den Entwicklungslinien. Darüber hinaus schlägt die AdV-BDVI-Kommission Aktionsprogramme zur Umsetzung des Memorandums vor. Schließlich ist die Kommission zuständig für gewünschte oder notwendige Novellierungen des Memorandums.
7 Entwicklungslinien
Es besteht Konsens, dass vor dem Hintergrund normativer Zuordnungen, der grundlegenden politischen Strömungen, des europäischen Kontextes sowie in konsequenter Ausrichtung an die Anforderungen des Marktes und der Nutzerbedürfnisse das amtliche Vermessungswesen ständig weiterzuentwickeln ist. AdV und BDVI wollen diesen ständigen Prozess aktiv und gemeinsam mitgestalten. Aus Sicht der AdV bietet es sich hierfür an, besonders auch das Thesenpapier der AdV mit den Grundsätzen des amtlichen Vermessungswesens (www. adv-online.de) mit einzubeziehen.
Hauptziele des amtlichen Vermessungswesens sind die grundlegenden Gewährleistungsfunktionen der Landesvermessung für die Daseinsvorsorge sowie der Führung des Liegenschaftskatasters für die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden. Durch die Verfahren der Übertragung des Liegenschaftskatasters in die Örtlichkeit zur Feststellung sowie zur Bildung von Grenzen leistet das amtliche Vermessungswesen einen wesentlichen Beitrag für den Grenzfrieden. Das amtliche Vermessungswesen sichert die Bauplanung und -durchführung und ist wesentliche Voraussetzung für Bodenordnungsmaßnahmen.
Grundlegende Entwicklungspotenziale liegen in der Aktivierung des Geodatenmarktes. Hier sind die Möglichkeiten und Funktionen des Geobasisinformationssystems auszuschöpfen und konsequent weiterzuentwickeln. Die Beratungsfunktion des amtlichen Vermessungswesens für das Geoinformationswesen, seine zentrale Moderationsrolle für die GIS-Akteure sowie eine aktive Gestaltung und Mitwirkung bei der Zusammenführung von Geobasisdaten und Geofachdaten in einem breit angelegten Geodatenveredelungsprozess erfordern eine Erweiterung der reinen Produktsicht hin zum Dienstleistungsansatz. Es besteht Einvernehmen, dass die kompetente Beratungsfunktion des amtlichen Vermessungswesens dem Kostendeckungsprinzip unterliegen soll.
Für die Produktionsverfahren und Herstellungsprozesse sind die sich bietenden Deregulierungs- und Entbürokratisierungsmöglichkeiten unter Wahrung der Rechtssicherheit und Beachtung einer neutralen Beratung zu nutzen. Dies gilt besonders für die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, aber auch bei den Verfahren zur Datenschöpfung.
AdV und BDVI wollen konsequent sich anbietende neue Marktsegmente in die Aufgabenpalette des amtlichen Vermessungswesens integrieren und das Kundenmonitoring ausbauen. Hierbei wollen beide Seiten sich gemeinsam um ein ganzheitliches Profil und positives Image des amtlichen Vermessungswesens gegenüber potenziellen Geschäftspartnern bemühen. Die Bemühungen jeder Seite für den Ausbau der eigenen Position sollen sich in diese Zielvorgabe einfügen.
Im normativen Bereich wollen sich AdV und BDVI für die konsequente Vereinheitlichung der Kernaufgaben des amtlichen Vermessungswesens in Deutschland einsetzen, um somit die Grundlagen für eine Standardisierung in Europa zu schaffen. Sie befassen sich mit Fragen der Berufsqualifikation und fördern so die Meinungsbildung für einen gemeinsamen Qualifikationsstandard (Berufsprägung). Schließlich ist das Berufsrecht im Sinne eines modernen und leistungsfähigen Berufsstandes weiterzuentwickeln, der die Integration zwischen amtlichen Hoheitsaufgaben und privatrechtlicher Ingenieurtätigkeit fördert.
8 Aktionsprogramme und Schlussbemerkung
AdV und BDVI wollen das Memorandum durch gemeinsame Aktionsprogramme wirkungsvoll aktivieren. Als erste Maßnahmen hierzu werden die Partner abgestimmte Public Relations-Maßnahmen zum Memorandum initiieren und eine gemeinsame Internet-Darstellung in ihre jeweilige Homepage einstellen. Die neu eingerichtete AdV-BDVl-Kommission wird kontinuierlich weitere Aktionen den Partnern vorschlagen. Priorität hat dabei zunächst die öffentliche Kommunikation von gemeinsam formulierten Qualifikationsstandards für die Berufsprägung im amtlichen Vermessungswesen.
Das Memorandum behält seine Gültigkeit, soweit nicht einer oder beide Partner die Vereinbarung schriftlich widerrufen. Es soll spätestens alle fünf Jahre oder aus besonderem Anlass durch Novellierung neuen Erkenntnissen, Auffassungen und Bedingungen angepasst werden. Zuständig hierfür ist die AdV-BDVI-Kommission.
Für die AdV Für den BDVI
Der Vorsitzende Der Präsident
zfv
Heft 1/2006
131.Jahrgang



