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Qualifizierte elektronische Signatur der Bundesnotarkammer für ÖbVI verfügbar

Neben der Nutzung des besonderen elektronischen Behördenpostfachs (beBPo) ist eine weitere sichere und rechtskonforme Möglichkeit zur aktiven Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr, wie in dem Beitrag des BDVI-Justiziars beschrieben, die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur, kurz qeS genannt. Die Anwendungsfälle und somit der Bedarf an geeigneten Werkzeugen zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr steigen stetig an. Während dies zur professionellen Kommunikation mit den Gerichten bereits erforderlich ist, wird ein solcher Kommunikationsweg auch für die medienbruchfreie Übermittlung elektronischer Vermessungsschriften mehr und mehr verpflichtend.