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Internationale Fachkräfte

Informationen für internationale Fachkräfte

Aufgrund der in den vergangenen Jahren geringen Arbeitslosenquote im Bereich Ingenieurwesen von ungefähr 2 Prozent, sehen die Aussichten am deutschen Arbeitsmarkt für Ingenieure sehr gut aus. In einigen Branchen und Regionen, wie auch im Bereich des Vermessungs- und Geoinformationswesens, kann der Bedarf sogar teilweise kaum gedeckt werden.

Um als Ingenieur aus dem Ausland in Deutschland den Titel „Ingenieur“ führen zu dürfen, ist es erforderlich, seine Qualifikation in Deutschland nachzuweisen. Das Ausführen der tatsächlichen Tätigkeit als Ingenieur ist dabei jedoch unabhängig von einer Anerkennung des ausländischen Titels. Ausländische Ingenieure dürfen daher auch ohne Anerkennung ihres Titels in Deutschland tätig werden, beispielsweise als Angestellte, allerdings ohne den Titel „Ingenieur“ zu führen. Jedoch ist die Anerkennung des ausländischen Titels - unabhängig von der Möglichkeit auch ohne den Titel eine Beschäftigung zu finden - ratsam, da einem Titel in Deutschland eine hohe Bedeutung zugemessen wird. Die Anforderungen an die Erlangung des Titels erfordern eine gute Ausbildung. Durch die Anforderungen an die Anerkennung ausländischer Titel wird sichergestellt, dass dieses hohe Niveau gewahrt bleibt.

Für grundsätzliche Informationen zur möglichen Anerkennung von Studienabschlüssen ausländischer Ingenieure besteht die Möglichkeit, sich an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz (KMK) zu wenden. In Einzelfällen erstellt die Zentralstelle bei Bedarf ein Gutachten, um zu klären, ob ein bestimmter ausländischer Abschluss anerkannt wird.

Auf dem von der KMK betriebenen Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen kann eine Datenbank mit Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise für eine erste Einschätzung zu Rate gezogen werden. Darüber hinaus bietet die Seite Informationen zu den zuständigen Anerkennungs- und Beratungsstellen. Besonders hilfreich ist dabei die Suchfunktion, um die regional zuständige Stelle zur Anerkennung eines bestimmten Abschlusses zu finden. 

Welche Behörde für die konkrete Anerkennung des ausländischen Abschlusses zuständig ist, wie auch die Voraussetzungen zur Anerkennung, unterscheidet sich je nach Bundesland. In der Regel ist die Bau- bzw. Ingenieurkammer des Landes zuständig. In Nordrhein-Westfalen ist jedoch die jeweilige Bezirksregierung zuständig und in Hamburg die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB). Eine allgemeine Übersicht zu den zuständigen Stellen mit entsprechenden Links zu deren Webseiten finden Sie hier.

Damit der Abschluss anerkannt wird, muss das ausländische Studium qualitativ gleichwertig zum deutschen Studium sein. Erforderlich ist in der Regel jedenfalls ein Studium an einer Hochschule mit einer Dauer von mindestens 6 Semestern (Vollzeit) in einem ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Fach.

Detaillierte Informationen zu den Arbeits- bzw. Anerkennungsmöglichkeiten in Deutschland und Antworten auf zahlreiche weitere Fragen finden Sie darüber hinaus auf den folgenden Seiten:

  • Die Seite des Auswärtigen Amtes bietet einen Frage & Antwort Katalog mit grundlegenden Informationen für Ausländer, die in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen möchten.
  • Das Portal der Bundesregierung make-it-in-germany.com richtet sich an Fachkräfte aus dem Ausland und bietet neben Informationen zur Arbeit in Deutschland auch Informationen zu Themen wie Studium & Ausbildung in Deutschland und zu Visa.
  • Ein weiteres Informationsportal der Bundesregierung, welches unter dem Link anerkennung-in-deutschland.de zu finden ist, liefert Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Mit dem sogenannten Anerkennungs-Finder kann man unter Eingabe einiger Daten zu Ausbildung und Herkunft gezielte Informationen zur Anerkennung erhalten. Darüber hinaus liefern beispielsweise Erfahrungsberichte einen praktischen Einblick in den Ablauf der Anerkennung.

Sollten Sie als Vermessungsingenieur einen Job suchen können Sie über die BDVI-Homepage entweder eine Anzeigenannonce in der BDVI-Jobbörse aufgeben oder direkt Kontakt zu einem ÖbVI in Ihrer Region aufnehmen. Eine Übersicht aller ÖbVI in Deutschland finden Sie über die ÖbVI-Suche

Gewinnung internationaler Fachkräfte

Der Fachkräftemangel stellt ein großes Wirtschaftshemmnis für deutsche Unternehmen in der Bauplanungs-, Architektur und Vermessungsbranche dar. Der heimische Arbeitsmarkt ist an seine Kapazitätsgrenze gelangt und kann den Bedarf an geeigneten Fachkräften nicht mehr decken. Die deutsche Wirtschaft ist auf eine Fachkräftemigration aus dem Ausland angewiesen. Was ist bei der Rekrutierung ausländischer Mitarbeiter zu beachten? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gilt es zu klären? Was sind Besonderheiten, die sich im Bewerbungsprozess ergeben?

Informationen und Antworten zu diesen Fragen finden Sie hier:

Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) beim Institut der Deutschen Wirtschaft unterstützt Arbeitgeber mit einem Leitfaden bei der Gewinnung internationaler Fachkräfte. Den Leitfaden finden Sie unter: www.kofa.de/mitarbeiter-finden-und-binden.

Weiterführende Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, die Arbeitgeber erfüllen müssen, damit internationale Fachkräfte in Deutschland beschäftigt werden dürfen sind ebenfalls nachzulesen unter www.kofa.de.



Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat im Rahmen des Projekts „Make it in Germany“ die Publikation „Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung - Was Arbeitgeber wissen müssen“ veröffentlicht – ein Informationsangebot, das Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen das rechtliche Wissen vermittelt, das zur Rekrutierung ausländischer Fachkräfte aus Drittstaaten notwendig ist. Mit den Materialien auf www.make-it-in-germany.com (z. B. Checklisten, Grafiken) erhalten Unternehmen weitere zusätzliche Informationen, um zukünftige Mitarbeiter aus dem Ausland einstellen zu können.

Best Practice-Beispiele für ÖbVI

Wie eine gute Integration ausländischer Fachkräfte in ÖbVI-Büro gelingen kann, zeigen Best Practice-Beispiele, die in der BDVI-Fachzeitschrift BDVI e.V. FORUM veröffentlicht wurden: